Windenergie

24. August 2026

Der Gemeinderat Kirchlindach fordert Mitsprache der Standortgemeinden bei Wind- und Solarprojekten. Er kritisiert den Entwurf der kantonalen Einführungsverordnung zum Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse. Insbesondere lehnt er den vorgesehenen Entzug des Zustimmungsrechts der Standortgemeinden ab. Aus Sicht des Gemeinderats muss ein solcher Eingriff in die Gemeindeautonomie auf demokratischem Weg erfolgen und darf nicht auf Verordnungsstufe beschlossen werden.

Der Gemeinderat Kirchlindach hat zum Entwurf der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Energiegesetz betreffend das kantonale Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse (EV KPGV) Stellung genommen. Er beurteilt sowohl das gewählte Konsultationsverfahren als auch den vorgesehenen Entzug des Zustimmungsrechts der Standortgemeinden als rechtlich unhaltbar.

Kirchlindach nicht zur Konsultation eingeladen

Der Gemeinderat kritisiert das Vorgehen des Kantons: Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der geplanten Regelung auf die Gemeinden hätte ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden müssen. Stattdessen hat der Kanton lediglich eine Konsultation durchgeführt.

Besonders stossend ist für den Gemeinderat, dass Kirchlindach nicht direkt in diese Konsultation einbezogen wurde. In der Gemeinde Kirchlindach ist ein Windpark von nationalem Interesse in Planung; derzeit laufen Windmessungen und die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Projekt gehört zu den am weitesten fortgeschrittenen Vorhaben dieser Art im Kanton Bern. Kirchlindach ist deshalb von der neuen Regelung unmittelbar betroffen.

Zustimmungsrecht der Standortgemeinden

Art. 5 Abs. 4 des Verordnungsentwurfs des Kantons sieht vor, dass die Zustimmung der Standortgemeinde bei Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse nicht mehr erforderlich sein soll.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass ein solcher Entzug des Zustimmungsrechts nicht auf dem Verordnungsweg erfolgen darf. Er verweist dabei auf die parlamentarische Beratung des nationalen Beschleunigungserlasses. Die parlamentarischen Beratungen zeigen eindeutig, dass eine abweichende kantonale Regelung demokratisch legitimiert sein muss und somit ein derartiger Eingriff in die Gemeindeautonomie nicht auf dem Verordnungsweg festgelegt werden kann.

Urnenabstimmung und Rechtsweg bleiben vorbehalten

In Kirchlindach entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über die Zustimmung zu Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse. Sollte der Kanton am vorgesehenen Entzug des Zustimmungsrechts auf Verordnungsstufe festhalten, behält sich der Gemeinderat vor, dennoch eine Urnenabstimmung über den geplanten Windpark durchzuführen und den Rechtsweg zu beschreiten.

Akzeptanz statt Ausschluss der Gemeinden

Der Gemeinderat Kirchlindach unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, ist aber überzeugt, dass dieser nur mit der Bevölkerung und nicht an ihr vorbei langfristig erfolgreich sein kann. Solar- und Windenergieprojekte sollen so ausgestaltet werden, dass sie in den Standortgemeinden mehrheitsfähig sind.

Demokratische Mitbestimmung und rechtsstaatliche Verfahren sind deshalb keine Hindernisse für die Energiewende, sondern eine wesentliche Voraussetzung für deren langfristige Akzeptanz.

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