Öffentliche Bekanntmachung
21. Januar 2026
Genehmigung und Inkraftsetzung von Plänen und Vorschriften in Sachen Landschaftsplanung.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Kirchlindach an der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 beschlossene Landschaftsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG) mit Datum vom 6. November 2025 genehmigt. Die Landschaftsplanung besteht aus der Änderung des Baureglements vom 12. Juni 2024 und dem Zonenplan «Landschaft» 1:5'000 vom 12. Juni 2024. Die genehmigten Unterlagen treten am 1. März 2026 in Kraft.
Die Unterlagen können bei der Gemeinde Kirchlindach, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (RSA) und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingesehen werden. Sie finden die Unterlagen auch in den Dokumenten: Dokumente
