Öffentliche Planauflage
30. Januar 2026
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 19 «Dorfzentrum Kirchlindach»
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026, in der Bauverwaltung Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden, öffentlich auf. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie zusätzlich weiter unten.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeinde Kirchlindach, Abteilung Bauverwaltung, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Änderung UeO Dorfzentrum Kirchlindach; Erläuterungsbericht
Änderung UeO Dorfzentrum Kirchlindach; Geringfügige Änderung
