Rückerstattung Schülertransportkosten 2025/26
8. Januar 2026
Beantragen Sie die Rückerstattung der Schülertransportkosten im zweiten Semester des Schuljahres 2025/26.
Die Rückerstattung der Gemeindebeiträge an die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs oder den privaten Transport bei unzumutbarem Schulweg für den Besuch der Schulen in Uettligen, Herrenschwanden und Kirchlindach erfolgt im zweiten Semester des Schuljahres 2025/26. Wir bitten Sie, Ihre Rückerstattung zu den Schülertransportkosten, wenn immer möglich, elektronisch oder schriftlich einzureichen.
Wie gehen Sie vor?
Unter dem nachstehenden Link finden Sie zwei Dateien: Eine PDF-Datei für die handschriftliche Ausfüllung und ein Word-Dokument zur elektronischen Ausfüllung: Beitrag Schülerinnen- und Schülertransportkosten
Elektronische Einreichung: Bitte scannen Sie alle Belege und senden Sie diese als Anhang mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail an das Schulsekretariat: E-Mail Schulsekretariat
Schriftliche Einreichung: Bitte schicken Sie sämtliche Unterlagen per Post an die Gemeinde Kirchlindach, Schulsekretariat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach.
Anspruch auf Rückerstattung haben Schülerinnen und Schüler, bei welchen die kantonalen Vorgaben der Schulwegberechnung zum Tragen kommen (innerhalb der obligatorischen Schulpflicht 1. bis 9. Klasse), welche Schulen in der Stadt Bern besuchen (ausgenommen sind Privatschulen) und Kindergarten- und Schulkinder, für welche der Schulweg unzumutbar ist. Es gilt die gemeindeeigene Verordnung über Schülerinnen- und Schülertransporte vom 1. August 2023, welche Sie hier finden: Dokumente
Bitte bewahren Sie die Libero-Abonnemente (inkl. Kaufquittung) oder die Einzel- bzw. Mehrfahrtenkarten bis zu diesem Zeitpunkt auf. Sie dienen als Beleg für die Berechnung der Rückerstattung der Fahrkosten.
Bei privaten Transporten müssen die Anzahl Fahrten angegeben werden, die wöchentlich von den Eltern in die Schule gemacht werden, um die Kinder hin- und zurück zu fahren.
