Es ist möglich, dass einzelne Schulwege nicht zu Fuss zurückgelegt werden können, da sie entweder zu lang oder aus anderen Gründen nicht zumutbar sind.
Die Gemeinde Kirchlindach bietet nur in Ausnahmefällen einen begleiteten Schülerinnen- und Schülertransport an (z.B. durch Lehrpersonen oder durch die Zivildienstleistenden). Es besteht daher die Möglichkeit, die Kosten für den öffentlichen Verkehr oder für die zurückgelegten Autokilometer mittels Gesuch zurückzufordern.
Antrag Rückerstattung Schülertransportkosten