Verpflichtungskredit; Fakultatives Referendum

11. September 2026

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit für die Projektierung, Begleitung und Ausführung des Aufwertungsprojekts Möösliholz genehmigt. Dieser unterliegt dem fakultativen Referendum.

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 2. September 2026 den folgenden Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:

  • Total CHF 150’000.00 für die Projektierung, Begleitung und Ausführung des Aufwertungsprojekts Möösliholz

Ein wesentlicher Teil dieser Kosten wird durch Beiträge von Fonds und weiteren Institutionen finanziert. Die Gemeinde trägt somit lediglich einen Bruchteil der effektiven Projektkosten. Aufgrund des Bruttoprinzips muss jedoch der gesamte Projektkredit in der Höhe von CHF 150'000.00 durch den Gemeinderat bewilligt werden.

Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und sind unten als PDF zum Herunterladen verfügbar.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:

  • Einreichung bis spätestens 12. Oktober 2026 beim Gemeinderat Kirchlindach.
  • Das Referendumsbegehren muss von mindestens 127 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.

Projektbeschrieb; Aufwertung Möösliholz

v. Landplan AG; Projektportrait Möösliholz

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