Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern; Betriebsunterbruch
11. September 2026
Im Zeitraum vom Freitagabend, 23. Oktober 2026, 16.00 Uhr, bis und mit Sonntag, 1. November 2026, kommt es zu einem geplanten Betriebsunterbruch, da die Steuerverwaltung des Kantons Bern sämtliche Softwareanwendungen in eine neue Technologie überführt.
Was bedeutet das für Sie als Steuerpflichtige resp. Steuerpflichtiger?
Während des Betriebsunterbruchs sind sämtliche Dienste der Steuerverwaltung in BE-Login sowie das Ausfüllen der Steuererklärung via TaxMe-Online nicht verfügbar. Die Kundenschalter an den Standorten Bern, Biel, Burgdorf und Thun sind während dieser Zeit geschlossen. Die Rechnungen für die dritte Steuerrate 2026 werden vor der Systemumstellung erstellt. Auf der Ratenrechnung steht, bis zu welchem Datum Zahlungen berücksichtigt wurden. Alle Zahlungen werden fristgerecht verbucht.
Was bedeutet das für das Steuerbüro der Gemeinde?
Während des Betriebsunterbruchs hat das Steuerbüro Kirchlindach keinen Zugriff auf das Steuersystem und kann Anfragen, welche Zugriff aufs System voraussetzen, während des Unterbruchs nicht beantworten. Telefonisch und am Schalter erreichen Sie uns zu den gewohnten Öffnungszeiten der Verwaltung.
Fristverlängerungen bis 30. November 2026
Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, wird die letzte Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 automatisch vom 15. auf den 30. November 2026 verlängert.
Weitere Hinweise und Informationen können Sie via Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern aufrufen (siehe hier). Ihnen steht zusätzlich ein Informationsflyer zur Verfügung. Dieser kann auf Wunsch am Schalter der Finanzverwaltung Kirchlindach auch ausgedruckt bezogen werden.
v. Steuerverwaltung Kanton Bern; Flyer Betriebsunterbruch (DE)
v. Steuerverwaltung Kanton Bern; Flyer Betriebsunterbruch (FR)
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
