Rückerstattung Schülertransportkosten 2024/25
13. März 2025
Beantragen Sie die Rückerstattung der Schülertransportkosten im zweiten Semester des Schuljahres 2024/25.
Die Rückerstattung der Gemeindebeiträge an die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs für den Besuch der Schulen in Uettligen, Herrenschwanden und Kirchlindach erfolgt im zweiten Semester des Schuljahres 2024/25. Wir bitten Sie, Ihre Schülertransportkosten Rückerstattung, wenn immer möglich, elektronisch oder schriftlich einzureichen.
Wie gehen Sie vor?
Auf der Internetseite der Gemeinde sind zwei Dateien aufgeschaltet: Ein PDF für die handschriftliche Ausfüllung und ein Word-Dokument zur elektronischen Ausfüllung. Diese Dateien finden Sie hier: Beitrag Schülerinnen- und Schülertransportkosten
Elektronische Einreichung: Bitte scannen Sie alle Belege und senden Sie diese als Anhang mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail: E-Mail Schulsekretariat
Schriftliche Einreichung: Bitte schicken Sie sämtliche Unterlagen per Post an die Gemeindeverwaltung Kirchlindach, Schulsekretariat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach
Anspruch auf Rückerstattung haben Schülerinnen und Schüler, bei welchen die kantonalen Vorgaben der Schulwegberechnung zum Tragen kommen (innerhalb der obligatorischen Schulpflicht 1. bis 9. Klasse), welche Schulen in der Stadt Bern besuchen (ausgenommen sind Privatschulen), Kindergarten- und Schulkinder, für welche der Schulweg unzumutbar ist. Es gilt die gemeindeeigene Verordnung über Schülerinnen- und Schülertransporte vom 1. August 2023: Dokumente
Bitte bewahren Sie die Libero-Abonnemente (inkl. Kaufquittung) oder die Einzel- bzw. Mehrfahrtenkarten bis zu diesem Zeitpunkt auf. Sie dienen als Beleg für die Berechnung der Rückerstattung der Fahrkosten.
