Friedhof Kirchlindach; Aufhebung von Grabstellen 2026

30. Juli 2026

Im September 2026 werden Grabstellen durch die Friedhofmitarbeitenden aufgehoben.

Nach Ablauf der ordentlichen Ruhedauer von 20 bzw. 50 Jahren werden gemäss dem Bestattungs- und Friedhofsreglement vom 29. November 2021 nachstehende Grabstellen aufgehoben. Die Ruhedauer wird von der ersten Beisetzung an gerechnet.

  • Urnenreihengräber; Grab-Nr. 47, 48, 50 bis 59, 61, 63, 64, 66, 68, 71 bis 74, 77 bis 79, 112 (Beisetzungsjahrgänge bis 1994)
  • Kindergräber / Urnenreihengräber; Grab-Nr. 43 bis 46, 48, 49, 56 und nicht nummerierte Gräber (Kindergräber Beisetzungsjahrgänge bis 1975 / Urnenreihengräber Beisetzungsjahrgänge bis 1994)
  • Erdbestattungsgräber; Grab-Nr. 612 bis 616, 618 bis 635, 637 bis 643 (Beisetzungsjahrgänge bis 1994)

Allfällige Ansprüche auf das Grabmal, Nischenplatte oder die Bepflanzung sind der Bauverwaltung Kirchlindach, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach, schriftlich per Post, oder persönlich vor Ort an der Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden, T 031 828 21 20, bis spätestens am 24. August 2026 zu melden. 

Im September 2026 werden die Grabstellen durch die Friedhofmitarbeitenden aufgehoben.

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