Generelles Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

27. Juli 2026

Ab sofort gilt im gesamten Kanton Bern ein generelles Feuerwerksverbot und ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb 50 Meter zum Waldrand).

Die Regierungsstatthalterämter haben aufgrund der aktuellen Lage und zur Sicherstellung der Planungssicherheit für den Nationalfeiertag folgende Massnahmen beschlossen, die am 23. Juli 2026, 12:00 Uhr, in Kraft getreten sind:

  • Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
  • Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerke, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag verboten.

Über diese Massnahmen wurde bereits umfassend durch den Kanton Bern und die Medien informiert. Eine neue Beurteilung der Lage erfolgt erst nach dem Nationalfeiertag. 

Bundesfeier

Die Bundesfeier vom 1. August 2026 findet wie geplant auf der Leutschenhöhe statt. Aufgrund des kantonalen Feuerverbots muss jedoch auf das traditionelle 1.-Augustfeuer verzichtet werden.

Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Medienmitteilung vom 23. Juli 2026

Waldbrand

Pyrotechnik

Merkblatt; Feuerverbot

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