Mit Allgemeinverfügung vom 27. Juli 2022 haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter aufgrund der Trockenheit ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk mit Ausnahme der Seefeuerwerke erlassen:
- Es ist weiterhin verboten im Wald, einschliesslich Wytweiden, und in der Nähe von solchen bestockten Flächen (Abstand: 50 m) Feuer zu entfachen. Insbesondere ist es untersagt, Grill- oder sonstiges Feuer zu entzünden.
- Ab sofort gilt ausserdem ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk. Insbesondere ist untersagt, an für die Rettungskräfte schwer zugänglichen, exponierten Stellen ausserhalb des Siedlungsgebiets sog. Höhenfeuer zu entzünden. Überall ist sodann untersagt im Freien pyrotechnische
Gegenstände der Kategorien F1-F4 i.S.v. Art. 1a Abs. 1 lit. c Sprengstoffverordnung abzubrennen. - Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
- Zuwiderhandlungen werden gemäss Art. 46 Abs. 1 Bst d KWaG mit Busse bestraft.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/feuerverbot.html und unter https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html