Gemeindeversammlung

27. Oktober 2025

Gerne laden wir Sie zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 ein.

Die Gemeindeversammlung findet am Montag, 1. Dezember 2025, 20:00 Uhr, in der Turnhalle der Schulanlage Kirchlindach statt. 

Traktanden

  • Finanzplan 2026 bis 2030; Kenntnisnahme
  • Budget 2026; Genehmigung
  • Rechnungsprüfungsorgan; Wiederwahl für das Rechnungsjahr 2026
  • Feuerwehrreglement; Genehmigung
  • Öffentliche Zivilschutzanlagen; Umnutzung Sanitätsposten Lindachstrasse 15d zu Schutzraum; Genehmigung eines Verpflichtungskredits
  • Orientierungen
  • Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können, soweit möglich, unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden. Einsprachen zum Protokoll können während der Auflagefrist bis zum Vortag der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, schriftlich erhoben werden.                            

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 60 ff. VRPG; BSG 155.21). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; BSG 170.11; Rügepflicht).

Einladung zum Umtrunk

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung mit einem anschliessenden Umtrunk herzlich eingeladen.

Unterlagen

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025

Finanzplan 2026 bis 2030

Budget 2026

Feuerwehrreglement vom 4. Dezember 2006

Feuerwehrreglement vom 1. Dezember 2025

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