Verpflichtungskredit; Fakultatives Referendum
19. Juni 2026
Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit für die Verfahrensbegleitung und Durchführung eines Studienauftrages für einen nordseitigen Erweiterungsbau beim Schulhaus in Kirchlindach genehmigt. Dieser unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 3. Juni 2026 den folgenden Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
- Total CHF 200'000.00 für die Verfahrensbegleitung und Durchführung eines Studienauftrages für einen nordseitigen Erweiterungsbau beim Schulhaus in Kirchlindach
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und sind unten als PDF zum Herunterladen verfügbar.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 20. Juli 2026 beim Gemeinderat Kirchlindach.
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 125 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
