Gemeindeordnung
30. Oktober 2026
Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2026 in Kraft.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von den Stimmberechtigten am 14. Juni 2026 beschlossene Teilrevision vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. September 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2026 in Kraft.
Die Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Kirchlindach finden Sie hier: Dokumente
