Öffentliche Planauflage
4. Februar 2026
Änderung der Zone mit Planungspflicht 1 (ZPP 1) "Aarematte", Änderung Überbauungsordnung (UeO) "Aarematte" mit Erlass der Teil-Überbauungsordnung "Aarematte, Parzelle Nr. 1715"
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die oben erwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. Februar 2026 bis 9. März 2026, in der Bauverwaltung Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden, öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach einzureichen.
