Pilzkontrolle

31. Juli 2025

Das Pilzgut privater Sammlerinnen und Sammler kann vom 16. August 2025 bis 29. Oktober 2025 zur Kontrolle vorgewiesen werden.

Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann das Pilzgut privater Sammlerinnen und Sammler der Pilzkontrolle Bremgarten vom 16. August 2025 bis 29. Oktober 2025 zur unentgeltlichen Kontrolle vorgewiesen werden. Die Pilzkontrolle Bremgarten im Unterstufenschulhaus an der Kalchackerstrasse 16 ist wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, Samstag und Sonntag: Jeweils von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen.

Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt maximal 2kg pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf), benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle. Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen