Pilzkontrolle
31. Juli 2025
Das Pilzgut privater Sammlerinnen und Sammler kann vom 16. August 2025 bis 29. Oktober 2025 zur Kontrolle vorgewiesen werden.
Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann das Pilzgut privater Sammlerinnen und Sammler der Pilzkontrolle Bremgarten vom 16. August 2025 bis 29. Oktober 2025 zur unentgeltlichen Kontrolle vorgewiesen werden. Die Pilzkontrolle Bremgarten im Unterstufenschulhaus an der Kalchackerstrasse 16 ist wie folgt geöffnet:
- Mittwoch, Samstag und Sonntag: Jeweils von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen.
Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt maximal 2kg pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf), benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle. Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.
