Japankäfer: Melde- und Bekämpfungspflicht

26. Mai 2026

Einige Teile des Kantons Bern in den Gebieten um Spiez und im Oberaargau sind bereits von einer Invasion betroffen. Die Gemeinde Kirchlindach ist nach heutigem Stand nicht betroffen. Dennoch besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht.

Im Herbst 2025 hat die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern in Spiez erstmals eine kleine Population des Japankäfers nachgewiesen. Der invasive und gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden in der Landwirtschaft und in der Umwelt anrichten. Deshalb muss er gemeldet und bekämpft werden.

Um die weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, erlässt der Kanton per Allgemeinverfügung ab 29. April 2026 Massnahmen im Befallsherd und in der umliegenden Pufferzone. Ziel ist, den Befall zu beseitigen und eine weitere Verschleppung des Japankäfers zu verhindern. Im Befallsherd gelten strengere Massnahmen als in der Pufferzone. Im Befallsherd ist beispielsweise der Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden eingeschränkt. Zudem ist es im Sommer verboten, Grünflächen zu bewässern. In der Pufferzone hingegen gilt vor allem eine Einschränkung des Transportes von Grüngut.

Die Massnahmen gelten für Privatpersonen, Landschaftsgärtnereien und den Pflanzenhandel sowie für Bauherrschaften im Gebiet des Thunersee-Südufers rund um Spiez. Ebenfalls betroffen sind die Oberaargauer Gemeinden Wynau, Roggwil und Schwarzhäusern, die in der Pufferzone eines Befallsherds im Kanton Solothurn liegen. 

Das Gemeindegebiet in Kirchlindach ist nach heutigem Stand nicht vom Befall betroffen und deshalb davon befreit.

Weshalb ist der Japankäfer gefährlich?

Besonders grosses Schadpotenzial erweist sich in der Landwirtschaft. Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftlich wichtige Kulturen wie Reben, Obstbäume oder auch Mais. Ebenso verheerend sind die Schäden an gewissen Zierpflanzen, Rasenflächen und generell an der einheimischen Flora und Fauna. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es sehr schwierig und teuer ist den Japankäfer zu bekämpfen, wenn er sich einmal etabliert hat. Frühe und auch präventive Massnahmen gegen den Japankäfer lohnen sich also.

Deshalb gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Mithilfe des angehängten Dokuments erkennen Sie den Japankäfer. Der Käfer sieht den einheimischen Arten wie dem Maikäfer sehr ähnlich. Deshalb ist ein gutes Auge gefragt. Für Menschen ist der Japankäfer ungefährlich. Verdächtige Käfer können deshalb mit Vorsicht eingefangen und mittels Fotos gemeldet werden.

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Weitere Informationen zum Japankäfer

Kurzmitteilung der Kantonsverwaltung zum Japankäfer

Steckbrief Japankäfer

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