Petition von Gegenwind Frienisberg

5. Dezember 2025

Der Gemeinderat lehnt die Petition von Gegenwind Frienisberg ab.

Mit einer Petition fordert die Aktionsgruppe Gegenwind Frienisberg den Verzicht auf die Planung von Windenergieanlagen in Kirchlindach. Der Gemeinderat lehnt die Petition ab.

Im September 2025 hat die Aktionsgruppe Gegenwind Frienisberg dem Gemeinderat die Petition «Nein zu den geplanten Windenergieanlagen in Kirchlindach» eingereicht. Die Petition fordert, dass der Gemeinderat auf die weitere Planung von Windenergieanlagen verzichtet.

Die Petition wurde von 1'600 Personen unterzeichnet. Der grösste Teil der Petitionäre stammt indessen nicht aus Kirchlindach. Eine detaillierte Analyse der Gemeindeverwaltung hat gezeigt, dass lediglich rund 160 Unterschriften von aktuellen Einwohnerinnen und Einwohnern von Kirchlindach stammen.

Der Gemeinderat lehnt die Petition ab. Die Petitionäre verkennen die aktuelle Rolle des Gemeinderats. Zurzeit laufen die Windmessungen und die Umweltverträglichkeitsprüfung für einen allfälligen Windpark. Diese werden in Verantwortung der Windenergie Schweiz AG auf deren Kosten durch Dritte durchgeführt. Der Gemeinderat wartet die Ergebnisse dieser Messungen und Prüfungen ab. Diese werden als Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen dienen.

Die Petitionäre verkennen aber auch die zukünftige Rolle des Gemeinderats. Mit Inkrafttreten des sogenannten Beschleunigungserlasses wird neu der Kanton für die Planung des Windparks zuständig sein und nicht mehr die Gemeinde. Die Petition richtet sich daher an den falschen Adressaten. Der Gemeinderat kann nichts beenden, was nicht in seinen Händen liegt.

Die Einwände der Petitionäre gegen Windenergieanlagen zu Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Nachbarschaft überzeugen im jetzigen Zeitpunkt nicht. Diese Themen sind Gegenstand der laufenden Messungen und Prüfungen. Deren Ergebnisse will der Gemeinderat nicht vorwegnehmen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass der Entscheid über einen Windpark, wenn ein solcher wirtschaftlich sinnvoll und umweltverträglich möglich ist, nicht im Hinterzimmer fallen soll, sondern die im Detail aufgeklärten Stimmberechtigten an der Urne darüber entscheiden sollen. Die nötigen Abklärungen sind daher abzuwarten.

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