Verpflichtungskredit; Fakultatives Referendum
25. August 2025
Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit für den Ersatz der Trefferanzeige in der Schiessanlage Bittmatt genehmigt. Dieser unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 13. August 2025 den folgenden Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
- Total CHF 195’000.00 für den Ersatz der Trefferanzeige in der Schiessanlage Bittmatt
- Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 19. September 2025 beim Gemeinderat Kirchlindach.
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 124 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Bauverwaltung öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.
Unterlagen
Projektbeschrieb; Ersatz Trefferanzeige Schiessanlage Bittmatt
