Rückerstattung von Tierkadaver-Entsorgungsgebühren

28. Oktober 2026

Rückerstattungen der Entsorgungsgebühren von toten Tierkörpern und Tierkörperteilen aus der Landwirtschaft können ab sofort beantragt werden.

Landwirtschaftliche Betriebe bezahlen die Entsorgungsgebühren für tote Tierkörper und Tierkörperteile direkt bei der Ablieferung in der Sammelstelle. Anschliessend kann bei der Gemeinde Kirchlindach die Rückerstattung der Kosten beantragt werden. Für die Rückerstattung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Rückerstattungsbeleg: Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich gegen Vorlage der entsprechenden Belege und per Banküberweisung. Barauszahlungen sind nicht möglich.
  • Quittung oder Rechnung: Reichen Sie die Quittung oder Rechnung der Einwohnergemeinde Wohlen ein. Vor- und Nachname der Tierhalterin bzw. des Tierhalters müssen darauf ersichtlich sein.
  • Bankverbindung: Reichen Sie zusätzlich einen Einzahlungsschein oder Ihre Kontodaten mit IBAN ein (z.B. eine Kopie der Bankkarte).

Die Gemeinde Kirchlindach erstattet diese Kosten dem Tierbesitzer einmal jährlich zurück. Die Unterlagen müssen bis spätestens 24. Dezember 2026 eingereicht werden. Eine persönliche Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung Kirchlindach (Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden) ist an diesem Tag bis 11:30 Uhr möglich.

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen