Lebensbescheinigungen werden zum Beispiel von Versicherungen oder von der AHV verlangt. Sie bestätigen, dass die versicherte Person am Leben ist. Lebensbescheinigungen werden nur bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt. Sie sind kostenpflichtig. Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen.