Gehen Sie bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt, oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten (z.B. Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (z.B. Strassen, Parkplätze, Leitungen, Terrainveränderungen) und baulichen Vorkehren (z.B. Umnutzungen, Anbringen von Reklamen und / oder Anschriften) eine Baubewilligung benötigen. Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können baubewilligungsfrei erstellt werden (Art. 6 ff. Dekret über das Baubewilligungsverfahren; BewD; BSG 725.1). Die aufgeführten Vorhaben sind jedoch nur unter Vorbehalt von Art. 7 BewD baubewilligungsfrei.
Der Standort, wo das Vorhaben realisiert werden soll, spielt dabei eine wesentliche Rolle (Bauzone, Ausserhalb der Bauzone, Wald, in der Nähe eines Gewässers, usw.). Kann ihr Bauvorhaben als baubewilligungsfrei taxiert werden, ist zu beachten, dass baubewilligungsfrei nicht rechtsfrei bedeutet. Auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben können eine Gewässerschutzbewilligung bedürfen (z.B. Wärmentzug mittels Erdsonde). Weiter haben diese, nach den privatrechtlichen Bestimmungen, Grenzabstände einzuhalten. Möchten Sie wissen, welche Vorschriften für Ihre Parzelle relevant sind, und was es sonst noch zu beachten gilt? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in den ÖREB-Kataster. Hier finden Sie sämtliche geltenden Vorschriften für Ihre Parzelle.