Eine Feuerungskontrolle ist die gesetzlich vorgeschriebene, regelmässige Überprüfung von Öl-, Gas- oder Holzheizungen auf Emissionen, Sicherheit und Energieeffizienz, basierend auf der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Besitzerinnen und Besitzer von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen (sogenannte «kleine Feuerungen») können seit dem 01.08.2025 selbst entscheiden, wer die Kontrolle ihrer Feuerungsanlagen durchführen soll. Dafür müssen sich aber Messunternehmen seit dem 01.04.2025 für die Kontrollen konzessionieren lassen, um die Qualität der Messungen zu gewährleisten.