Öffentliche Anlässe und Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke (mit oder ohne Alkohol) zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. In der Folge kann es sein, dass Sie für diesen Anlass eine gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen. Anhand der untenstehende Checkliste können Sie überprüfen, ob Ihr Anlass bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig ist. Die Beurteilung, ob ein Anlass eine Einzelbewilligung bedarf oder nicht, obliegt primär der zuständigen Gemeinde. Im Zweifelsfall entscheidet das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.
Eingabefristen
Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens
- 20 Tage
- 60 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen,
- 90 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen. Bei kurzfristig eingereichten Gesuchen ist nicht garantiert, dass die Bewilligung rechtzeitig ausgestellt werden kann.
Gesuchseinreichung
Sie können das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung physisch oder digital einreichen. Für das digitale Gesuch benötigen Sie ein BE-Login. Dem Formular können Sie auch die zu einreichenden Beilagen entnehmen.
Getränkekarte (Sirupartikel)
Sie müssen mindestens drei alkoholfreie Getränke günstiger anbieten als das günstigste alkoholische Getränk. Kaffee und Tee werden bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt, ausser sie werden mit Alkohol serviert. Ein Mineral mit oder ohne Kohlensäure gilt als vollwertiges alkoholfreies Getränk und kann bei der Prüfung mit einbezogen werden. Damit die Gemeindepolizei die Einhaltung des sogenannten Sirupartikels, der diesen Grundsatz vorschreibt, überprüfen kann, müssen Sie eine Getränkekarte einreichen, die sowohl die Preise je Getränk wie auch die Mengenangaben aufzeigt. Die Gemeindepolizei berechnet anschliessend, ob der Sirupartikel sowohl in der relativen wie auch in der absoluten Prüfung standhält.