Die maximale Mietdauer beträgt 30 Tage. Zudem können nur Ankündigungen über besondere ortsbezogene Veranstaltungen veröffentlicht werden.
Weiter sind Sie verpflichtet, die bestehenden Plakate der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) in den Plakatständern zu belassen.