Beiträge aus Legaten und Stiftungen

Legate und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind Gelder oder Vermögenswerte, die der Gemeinde von Dritten überlassen werden, um bestimmten Zwecken zu dienen. Sie stellen kurz- oder langfristige Verbindlichkeiten dar, da sie streng und entsprechend den einzelnen Vergabekriterien verwendet werden müssen und somit nicht einfach zur freien Verfügung stehen. In der Gemeinde Kirchlindach gibt es die folgenden, sogenannten «Fonds», zu welchen der Gemeinderat die entsprechenden reglementarischen Grundlagen beschlossen hat:

Fonds Bilanzkonto Bestand per 31.12.2025 Letztgültiger Beschluss Gemeinderat
Fonds Schule Herrenschwanden 20920.02 CHF 3'136.20 05.04.2023
Kultur- und Sportfonds 20920.03 CHF 6'208.91 11.06.2008
Unterstützungsfonds (vormals Witschi/Kirchhofer-Legat) 20920.04 CHF 161'990.40 02.04.2008
Fonds Schule Kirchlindach 20920.05 CHF 3'429.45 05.04.2023

Die entsprechenden Vergabebestimmungen zu jedem Fonds regeln detailliert, wie und unter welchen Voraussetzungen die Gelder verwendet werden dürfen. Bei jedem Gesuch wird überprüft, ob die Verwendung gemäss den gesetzlichen Grundlagen zulässig ist.

Finanzverwaltung
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen