Legate und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind Gelder oder Vermögenswerte, die der Gemeinde von Dritten überlassen werden, um bestimmten Zwecken zu dienen. Sie stellen kurz- oder langfristige Verbindlichkeiten dar, da sie streng und entsprechend den einzelnen Vergabekriterien verwendet werden müssen und somit nicht einfach zur freien Verfügung stehen. In der Gemeinde Kirchlindach gibt es die folgenden, sogenannten «Fonds», zu welchen der Gemeinderat die entsprechenden reglementarischen Grundlagen beschlossen hat:
Die entsprechenden Vergabebestimmungen zu jedem Fonds regeln detailliert, wie und unter welchen Voraussetzungen die Gelder verwendet werden dürfen. Bei jedem Gesuch wird überprüft, ob die Verwendung gemäss den gesetzlichen Grundlagen zulässig ist.