Der Auszug aus dem Todesregister (Todesschein) ist eine offizielle Urkunde, die den Tod einer Person, den Zeitpunkt und den Ort des Todes bestätigt. Er wird nach der ärztlichen Leichenschau ausgestellt, ist zwingend für die Bestattung und Nachlassabwicklung erforderlich und wird in der Schweiz beim Zivilstandsamt des Todesortes bestellt.
Bei Bedarf können Sie auch einen internationalen Auszug aus dem Todesregister (CIEC 34) bestellen. Dieser ist viersprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch) und enthält eine englische und spanische Übersetzung.