Ortsansässige Personen können gegen eine Gebühr von CHF 30.00 bei der Gemeindeschreiberei ihr Testament resp. ihre letztwillige Verfügung zur Aufbewahrung hinterlegen. Das Testament können Sie während den Öffnungszeiten abgeben, oder unentgeltlich für Änderungen oder zur Vernichtung abholen.
Bei der Entgegennahme stellen wir eine Quittung für Sie aus, die bestätigt, dass Sie ihr Testament resp. ihre letztwillige Verfügung bei uns hinterlegt haben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall, also sowohl bei der Hinterlegung, der Änderung und der Vernichtung mit einem amtlichen Dokument (Pass oder Identitätskarte) ausweisen müssen. Bei der Herausgabe oder Vernichtung von Testamenten resp. von letztwilligen Verfügungen müssen Sie uns zudem die originale Aufbewahrungsbescheinigung (Quittung) vorlegen.