Bei einem unterjährigen Zuzug in die Gemeinde Kirchlindach müssen Sie ihr schulpflichtiges Kind so früh wie möglich anmelden. Dies geschieht mit den drei untenstehenden Formularen. Die Formulare sind pro schulpflichtiges Kind auszufüllen. Sobald die Formulare vollständig ausgefüllt vorliegen, wird die Schulleitung die Klasseneinteilungen vornehmen und Sie erhalten alle wichtigen Informationen sowie Dokumente per E-Mail zugestellt.
Verschiedene Gemeinden im Umkreis der Stadt Bern haben ein sogenanntes Gegenseitigkeitsabkommen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schüler (SuS) aus anderen Gemeinden in die Volksschule unterzeichnet. Dieses Gegenseitigkeitsabkommen regelt verschiedene Sonderfälle, so beispielsweise diejenigen Ausnahmen, in welchen die SuS das angefangene Schuljahr am früheren Wohnort beenden können. Ob eine Ausnahme im Falle Ihres schulpflichtiges Kindes möglich ist, können Sie schriftlich bei uns anfragen.
Wollen Sie ihr Kind für die Schule anmelden? Füllen Sie dafür die folgenden Formulare aus:
Schule; Anmeldung
Schule; Personalienblatt
Schule; Notfallblatt