Tote Tierkörper und Tierkörperteile können bei der Tierkadaverentsorgung Birchi in Säriswil abgegeben werden. Inhaberinnen und Inhaber von toten Tierkörpern und Tierkörperteilen aus der Landwirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe) entrichten die Entsorgungsgebühren bei der Ablieferung. Die Gemeinde Kirchlindach erstattet die Kosten der Tierbesitzerin oder dem Tierbesitzer gegen Vorweisen der Quittung zurück. Genaue Angaben zur Rückerstattung dieser Kosten werden jährlich publiziert. Es werden keine Beträge bar ausbezahlt.