Siegelung

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen nach dem Tod ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Siegelungsbeamtin oder der Siegelungsbeamte der Gemeinde. In der Gemeinde Kirchlindach sind als Siegelungsbeamtinnen und Siegelungsbeamte die folgenden Personen gewählt: 

  • Petra Mack
  • Diana Manova
  • Lorenna Gomes
  • Hans Soltermann

Siegelung
Erbrecht
Gemeindeschreiberei, Siegelungs- und Erbschaftsdienst
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