Ein Strafregisterauszug dient als offizieller Nachweis über strafrechtliche Verurteilungen einer Person, hauptsächlich für beispielsweise Bewerbungen, bei der Wohnungssuche, für Einbürgerungen, den Waffenerwerb oder den Umgang mit Schutzbedürftigen. Er belegt, ob schwerwiegende Delikte im Strafregister eingetragen sind.
Der Strafregisterauszug ist in zwei Varianten verfügbar: Als Privatauszug oder als Sonderprivatauszug. Der Hauptunterschied liegt im Verwendungszweck. Währendem der Privatauszug für allgemeine Zwecke bezogen wird, ist der Sonderprivatauszug speziell für Tätigkeiten mit schutzbedürftigen Personen relevant. Der Sonderprivatauszug zeigt also die Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich erlassen wurde.
Der Strafregisterauszug ist als Papierauszug per Post oder als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF-Format an Ihre Mailadresse erhältlich.