Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren wird, erfolgt die Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt durch die Institution automatisch. Kommt Ihr Kind jedoch zuhause zur Welt, muss es die Ärztin oder der Arzt, die Hebamme oder der Entbindungspfleger, jede andere bei der Geburt anwesende Person oder die Mutter innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsorts anmelden. Auf Ihren Wunsch stellt Ihnen das Zivilstandsamt einen kostenpflichtigen Geburtsschein aus. Ihre Wohnsitzgemeinde wird dann automatisch vom zuständigen Zivilstandsamt über die Geburt informiert.