Die Betreibungs- und Konkursämter besorgen die Aufgaben, welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) den Kantonen überträgt. Die Betreibungs- und Konkursämter treiben Geldforderungen oder Sicherheitsleistungen ein. Sie erbringen folgende Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen aller Parteien:
- Auskünfte aus dem Betreibungsregister erteilen
- Zahlungsbefehle ausstellen
- Vermögenswerten pfänden und verwerten
- Konkursverfahren durchführen
- Retentionsurkunden aufnehmen
- Arrest vollziehen
- Eigentumsvorbehalte eintragen
Für die Gemeinde Kirchlindach zuständig ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland.
Betreibungsregisterauszug bestellen
Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben, oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden. Der Betreibungsregisterauszug wird bei der zuständigen Dienststelle am Wohnort beantragt.