Das Zivilstandsamt des Sterbeortes registriert den Todesfall und stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalls aus. Die Ausstellung des Todesscheins folgt erst später auf Ihr Gesuch hin. Gleichzeitig wird durch das Zivilstandsamt der Todesfall dem Einwohnerregister des Wohnsitzes gemeldet. Zusätzlich muss jeder Todesfall mittels Formular an die Einwohnerdienste gemeldet werden. In diesem Formular können Sie unter anderem die Art, das Datum und die Uhrzeit der Bestattung, Informationen über mögliche Aufbahrungen, die Kontaktadresse der Angehörigen sowie Publikationswünsche angegeben. Mit dieser Grundlage kann die Gemeinde die nächsten Schritte einleiten, sodass eine reibungslose Bestattung sichergestellt ist. Falls Sie ein Bestattungsunternehmen organisiert haben, so wird dieses die Formalitäten, unter anderem das Ausfüllen des Formulars, für Sie übernehmen.
Zu den konkreten Aufgaben der Gemeinde gehören also:
- die Anordnung der Bestattung
- die Reservation des Friedhofes
- die Information an die Friedhofgärtnerin oder an den Friedhofgärtner
- Organisation von Namensschilder oder Stelen
- Allfällige Publikationen
- Organisation der Siegelung
Die Anordnung der Bestattung erhalten Sie per Post zugestellt.