Im Auftrag der Erbengemeinschaft kann die Gemeinde den Todesfall resp. das Datum der Bestattung oder das Datum der Abdankung auf www.epublikation.ch veröffentlichen. Dafür muss die Vertreterin oder der Vertreter der Erbengemeinschaft das entsprechende Formular ausfüllen und umgehend bei der Gemeindeschreiberei einreichen. Mit der Unterschrift verpflichtet sich die Vertreterin oder der Vertreter der Erbengemeinschaft, dass sie resp. er alle vermutlichen Erben über das Vorgehen in Kenntnis gesetzt hat und diese mit dem Vorgehen einverstanden sind.
Beachten Sie bitte, dass alle Personen, die die amtlichen Mitteilungen im Zusammenhang mit den Todesanzeigen z.B. über die Gemeinde-App abonniert haben, durch die Publikation eine Push-Benachrichtigung direkt auf das Mobiltelefon erhalten und so über die Abdankung oder die Bestattung in Kenntnis gesetzt werden. Zudem sind die Daten auf www.epublikation.ch öffentlich und somit auch für andere Personen einsehbar.
Die Publikation ist kostenpflichtig. Es werden sowohl der Aufwand der Verwaltung wie auch die effektiven Publikationskosten in Rechnung gestellt.
Ein physischer Aushang der Angaben zum Todesfall wird nicht mehr angeboten.