Wasser & Abwasser
Wasserversorgung
Die Gemeinde Kirchlindach ist eine von 23 Aktionärsgemeinden des Wasserverbundes Region Bern AG. Per 1. Januar 2007 haben die Aktionärsgemeinden ihre Wassergewinnungs- und Transportanlagen wie Wasserfassungen, Reservoire, Pumpwerke und Transportleitungen (Primärnetz) an den Wasserverbund übertragen. Die restlichen Anlagen und Detailerschliessungsleitungen (Sekundärnetz) bleiben im Besitz der jeweiligen Gemeinden. Die Finanzierung erfolgt als Spezialfinanzierung mittels Erhebung von Wassergebühren.
Die Wasserqualität wird regelmässig durch das kantonale Labor getestet. Einmal jährlich werden die Ergebnisse unter "News" publiziert.
Abwasserentsorgung
Die Bauverwaltung ist für die Planung, den Bau und den Betrieb sowie den Unterhalt der kommunalen Abwasseranlagen verantwortlich. Sie sorgt für den gesetzeskonformen Vollzug der Gewässerschutzvorschriften von Bund, Kanton und Gemeinde. Sie gewährleistet die sichere Weiterleitung der Abwässer an die Abwasserreinigungsanlage ARA Region Bern AG.
Insgesamt werden vier öffentliche Abwasserpumpwerke betrieben, um die Abwässer bis in die Abwasserreinigungsanlage führen zu können. Die Pumpwerke befinden sich im Gebiet Hubel, unter der Halenbrücke, am Aareweg sowie an der Lindachstrasse. Zudem wird im Gebiet Stuckishaus ein Regenklärbecken betrieben. Das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Kirchlindach weist eine Länge von rund 35km auf. Die Finanzierung erfolgt als Spezialfinanzierung mittels Erhebung von Abwassergebühren.
Zustandsaufnahme und generelle Massnahmenplanung der privaten Abwasseranlagen (ZpA)
Die Zustandsaufnahme und generelle Massnahmenplanung der privaten Abwasseranlagen (ZpA) ist notwendig, um undichte Leitungen (Schäden wie Risse und Abplatzungen) zu identifizieren, die Grundwasser und Boden verunreinigen. Sie dient der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, der langfristigen Werterhaltung von Immobilien und der Vermeidung von Rückstauschäden.
Das Meldeformular ist nur auszufüllen, wenn Sie durch die Gemeinde Kirchlindach explizit dazu aufgefordert werden. Mit dem Meldeformular stellt die Gemeinde ihre gesetzliche Aufsichtspflicht zum Schutz von Grundwasser und Gewässer sicher. Es dient dazu, den IST-Zustand privater Kanäle (Dichtheit) zu erfassen, Sanierungen zu koordinieren und die Einhaltung von Fristen zu überwachen.
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