Gemeinde Kirchlindach
Gemeinde Kirchlindach

Raumplanung

Die Raumplanung auf kommunaler Stufe ist eine politische Planungstätigkeit, welche darauf hinzielt, die verschiedenen Themenbereiche Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastrukturen miteinander zu koordinieren. Sie initiiert zukunftsorientiertes Handeln. Die in Bildern, Strategien und Ideen gefassten Vorstellungen der zukünftigen, kommunalen Entwicklung gilt es in den dazu zur Verfügung stehenden kommunalen Planungsinstrumenten abzubilden und festzulegen.

Die Gemeinden haben eine wichtige Rolle in diesem Prozess. Im Rahmen der übergeordneten Vorgaben definieren sie ihre eigenen Entwicklungsvorstellungen und bilden diese in für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Behörden verbindlichen Instrumenten ab. Sie sorgen auch für die Abstimmung raumplanerische Entscheide zur Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung mit der Finanz- und Investitionsplanung sowie weiteren Gemeindeaufgaben:

  • Gesamträumliche Betrachtung des Gemeindegebietes nach den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung
  • Abstimmung der Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur
  • Klären der raumrelevanten Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes, Nutzungs- und Schutzansprüche koordinieren
  • Bereitstellen von verfügbaren Bauzonen an geeigneten Standorten
  • Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen
  • Einbezug von Fragen der Energieversorgung
  • Klären der Rahmenbedingungen für eine Erneuerung vorhandener Quartiere auf veränderte Raum- und Ausstattungsansprüche zukünftiger Bewohner

Die letzte Ortsplanungsrevision der Gemeinde Kirchlindach wurde im Jahr 2011 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) rechtskräftig genehmigt. Die dazugehörende Schutzzonenplanung wurde im Jahr 2025 durch das AGR genehmigt. 

Eine Ortsplanungsrevision soll i.d.R. alle 10 bis 15 Jahre durchgeführt werden, um die Nutzungsplanung an die räumlichen Entwicklungen und Bedürfnisse der Gemeinde anzupassen. Es ist also an der Zeit, die räumlichen Entwicklungen in der Gemeinde Kirchlindach zu analysieren und entsprechende Vorgehensschritte festzulegen. 

Ein Raumentwicklungskonzept (REK) zeigt auf, wie und wo die Raumentwicklung kurz-, mittel- und längerfristig erfolgen soll. Ein solches REK hat der Gemeinderat im Jahr 2025 aus folgenden Gründen erarbeitet und genehmigt: 

  • Revisionen von Planungsinstrumenten auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene sowie aufgrund zahlreicher kommunaler Planungen,
  • Vorhaben und Anfragen, welche vorliegen und teils in Abhängigkeit zueinander stehen, oder bei welchen Synergien genutzt werden können.

In einem partizipativen Prozess wurden mit der Erarbeitung des REK ein Gesamtüberblick und eine Entwicklungsstrategie geschaffen. Dadurch konnte der Gemeinderat die raumplanerischen Weichen für die nächsten 20 Jahre stellen und das Fundament für die nächste Ortsplanungsrevision erschaffen.

Raumentwicklungskonzept Kirchlindach

Raumentwicklungskonzept Kirchlindach; Synthesekarte

Im Rahmen der Erarbeitung eines Raumentwicklungskonzept (REK) und nachgelagert anlässlich einer Ortsplanungsrevision werden potenzielle Entwicklungsgebiete definiert. Mögliche räumliche Entwicklungen werden in den Zonen mit Planungspflicht (ZPP) näher umschrieben. Diese Entwicklungsgebiete sind wichtige Standorte für die Umsetzung der Siedlungsentwicklung nach Innen gemäss Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) sowie für die qualitative Aufwertung der Gemeinde. Bevor in diesen Gebieten neu gebaut werden kann, muss je nach Standort ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt werden.

In der Gemeinde Kirchlindach wurden im REK folgende Entwicklungsgebiete (Massnahme) definiert:

Massnahme M1 Entwicklung Ortsteile Thalmatt

  • Im Sinne der Innenentwicklung wird zusätzlicher Wohnraum im bestehenden Siedlungsgebiet geschaffen. Die Gemeinde strebt eine sanfte Siedlungsentwicklung an und bewahrt die hohe Siedlungsqualität in den Ortsteilen. Die bestehenden Arbeitszonen sind im Hinblick auf die Ortsbau- und Aufenthaltsqualität aufzuwerten.
  • Es sind Rahmenbedingungen für Orte der Begegnung zu schaffen, damit ein vielfältiges Angebot von Grundversorgung, Gastro, Freizeit, Dienstleistungen entstehen kann.
  • Die Gemeinde schafft Rahmenbedingungen zum Erhalt von Gewerbeflächen für regional verankertes Gewerbe im Bereich Handwerk, Verarbeitung und Dienstleistung.
  • Ein sicheres und lückenloses Velo- und Fusswegnetz ist zu etablieren. Insbesondere die Schulwegsicherheit ist zu gewährleisten.
  • Die Sportinfrastruktur in der Thalmatt ist ein wichtiges Freizeitangebot und soll erhalten bleiben.

Massnahme M2 Entwicklung Ortsteil Kirchlindach

  • Die Gemeinde strebt eine sanfte Siedlungsentwicklung an und bewahrt die hohe Siedlungsqualität in den Ortsteilen.
  • Das Bevölkerungs- und Siedlungswachstum wird ortsverträglich umgesetzt und erfolgt im bestehenden Siedlungsgebiet.
  • In Kirchlindach wird die Schaffung eines ausgewogenen Wohnungsangebots für alle Bevölkerungsgruppen angestrebt.
  • Mit der Aufwertung der Dorfkerne resp. der Dorfzentren und der Schaffung von Begegnung wird das Zusammenleben in der Gemeinde gefördert und die Wohnqualität für alle Bevölkerungsgruppen verbessert.
  • Der Verkehr ist siedlungsverträglich zu gestalten, so dass die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in den Ortsteilen verbessert wird.
  • Ein sicheres und lückenloses Velo- und Fusswegnetz ist zu etablieren. Insbesondere die Schulwegsicherheit ist zu gewährleisten.

Massnahme M3 Siedlungsentwicklung nach innen

  • Die Gemeinde strebt eine sanfte Siedlungsentwicklung an und bewahrt die hohe Siedlungsqualität in den Ortsteilen.
  • Im Sinne der Innenentwicklung wird zusätzlicher Wohnraum im bestehenden Siedlungsgebiet geschaffen.
  • Die bestehenden Ortsteile sind im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität und das Zusammenleben aufzuwerten.
  • Mit der Aufwertung der Dorfkerne/Dorfzentren und der Schaffung von Begegnungsorten wird das Zusammenleben in der
  • Gemeinde gefördert und die Wohnqualität für alle Bevölkerungsgruppen verbessert, insbesondere für Jugendliche, Familien und ältere Personen.
  • Die bestehenden Grün- und Freiflächen in den Siedlungsgebieten sind sichtbar zu machen und aufzuwerten, da sie einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt und zur Klimaanpassung leisten.

Massnahme M4 Freiraumgestaltung und Siedlungsökologie

  • Die bestehenden Grün- und Freiflächen in den Siedlungsgebieten sind sichtbar zu machen und aufzuwerten, da sie einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt und zur Klimaanpassung leisten.
  • Die Gemeinde engagiert sich für die Aufwertung von Natur und Landschaft sowie Freiraumqualitäten im Siedlungsgebiet. Die bestehenden Ortsteile sind im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität aufzuwerten.
  • Die Gemeinde fördert die Landschafts- und Naturerlebnisse.
  • Mit geeigneten Instrumenten und Strukturen sind die Natur- und Landschaftswerte zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
  • Die Freiraumgestaltung und Siedlungsökologie werden mit der Landschafts- und Landwirtschaftsplanung abgestimmt.

Massnahme M5 Aufwertung der Begegnungsorte und Dorfkern

  • Es sind Rahmenbedingungen für soziale Cluster / Orte der Begegnung zu schaffen, damit ein vielfältiges Angebot von Grundversorgung, Gastro, Freizeit, Dienstleistungen entstehen kann.
  • Mit der Aufwertung der Dorfkerne/Dorfzentren und der Schaffung von Begegnungsorten wird das Zusammenleben in der Gemeinde gefördert und die Wohnqualität für alle Bevölkerungsgruppen verbessert, insbesondere für Jugendliche, Familien und ältere Personen.
  • Die gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastruktur sind zeitgemäss. Insbesondere die alten Schulhäuser Höhenweg und Bernstrasse in Herrenschwanden bieten viel Potenzial für Umnutzungen.
  • In Kirchlindach wird die Schaffung eines ausgewogenen Wohnungsangebots für alle Bevölkerungsgruppen angestrebt.
  • Das Angebot für Kultur und Freizeit wird verbessert.
  • Die Aufwertung des Strassenraums und attraktive Freiräume sind wichtige Faktoren für die Qualität der Begegnungsorte und müssen bei der Planung und Gestaltung berücksichtigt werden.

Massnahme M6 Förderung Fuss- und Veloverkehr und Verbesserung Verkehrssicherheit

  • Der Verkehr ist siedlungsverträglich zu gestalten, so dass die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in den Ortsteilen verbessert wird.
  • Ein sicheres und lückenloses Velo- und Fusswegnetz ist zu etablieren. Insbesondere die Schulwegsicherheit ist zu gewährleisten.

Massnahme M7 Förderung von erneuerbaren Energien

  • Die Gemeinde setzt sich für die Förderung von erneuerbaren Energien ein.

Eine Mehrwertabgabe ist gemäss Raumplanungsgesetz dann zu erheben, wenn Land, das bisher ausserhalb der Bauzone lag, neu und dauerhaft einer Bauzone zugewiesen oder durch eine Umzonung resp. Aufzonung planerisch aufgewertet wird.

Grundstücke, die also von den Gemeinden neu als Bauland eingezont werden, gewinnen durch diesen Entscheid stark an Wert. Die Revision des Raumplanungsgesetzes verpflichtet die Kantone, mindestens 20 Prozent dieses Mehrwerts abzuschöpfen. Diese Abgabe dient dazu, Entschädigungen zu finanzieren, die aufgrund einer Rückzonung von Bauland zu zahlen sind. Damit können die Planungsvorteile angemessen ausgeglichen werden. 

Die Kantone und Gemeinden können diese finanziellen Mittel auch für die Gestaltung öffentlicher Plätze und Pärke sowie die durch die Einzonung notwendigen Ausbauten bei den Infrastrukturen einsetzen. Das revidierte Raumplanungsgesetz knüpft mit der Mehrwertabgabe an eine bewährte Praxis mehrerer Kantone an.

Die Regelungen zu den Mehrwertabgaben (Ausgleich von Planungsvorteilen) der Gemeinde Kirchlindach finden Sie hier: 

Reglemente und Verordnungen

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