Sie Bildungskommission berät den Gemeinderat bei der strategisch-politischen Führung des Kindergartens und der Volksschule. Die Aufgaben und die Mitwirkung der Bildungskommission gehen aus der Verordnung über die Organisation der Schulen mit Anhang I (Funktionendiagramm hervor). Sie besteht aus sieben Mitgliedern, wobei das zuständige Gemeinderatsmitglied von Amtes wegen Einsitz hat.