Die Kommission für Bau und Betriebe besorgt die Aufgaben in den Bereichen Bau und Betrieb nach Massgabe der Gemeindefachreglemente sowie der übergeordneten Gesetzgebung. Sie verfügt über die jährlichen Budgetkredite in ihrem Aufgabenbereich. Die Genehmigung der Verpflichtungskredite obliegt in jedem Fall dem finanzkompetenten Gemeindeorgan. Die Kommission für Bau und Betriebe besteht aus sieben Mitgliedern, wobei das zuständige Gemeinderatsmitglied von Amtes wegen Einsitz hat.