Tagesschule
Die Tagesschule Kirchlindach ist ein schulergänzendes Betreuungsangebot der Gemeinde. An den Standorten Kirchlindach und Herrenschwanden werden die Kinder in ihrer schulfreien Zeit betreut, d.h. am Morgen vor Schulbeginn, über den Mittag, nach der Schule und an schulfreien Nachmittagen. Das Angebot steht allen Kindern der Schulen Kirchlindach Herrenschwanden offen (Kindergarten bis 6. Klasse).
Betreuungseinheiten
Die Betreuungsarbeit in der Tagesschule erfolgt durch Personen, die pädagogisch ausgebildet sind, oder über Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2025/26 wurden folgende Module durch den Gemeinderat bewilligt:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
|---|---|---|---|---|---|
| Morgen | keine | keine | keine | keine | keine |
| Mittag | ✓ | ✓ | keine | ✓ | ✓ |
| 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | keine |
| 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | keine |
| 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | keine |
| 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | keine |
| 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | keine |
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
|---|---|---|---|---|---|
| Morgen | ✓ | ✓ | keine | ✓ | keine |
| Mittag | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | ✓ |
| 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | ✓ |
| 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | ✓ |
| 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | ✓ |
| 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr | ✓ | ✓ | keine | ✓ | keine |
Unterrichtsfreie Tage
An unterrichtsfreien Schultagen können Kindergarten- und Schulkinder in der Tagesschule während der bewilligten Module betreut werden. Die Betreuung richtet sich auch an Kinder, welche normalerweise nicht in der Tagesschule sind. Die zusätzliche Betreuung ist kostenpflichtig. Während den Schulferien bleibt die Tagesschule geschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ferienbetreuung
Kosten
Der Besuch der Tagesschule ist kostenpflichtig. Die Berechnung des Stundenansatzes erfolgt nach kantonalen Vorgaben. Die Betreuungstarife richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Damit die Tarife korrekt berechnet werden können, muss am Anfang eines Schuljahres eine Selbstdeklaration eingereicht werden. Für das Mittagessen und die Zwischenverpflegung am Nachmittag wird ein Pauschalbetrag verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise.
Dienstleistungen
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