Sperrgut

Brennbare nicht wieder verwertbare sperrige Gegenstände, Möbel, Holz, Teppiche, Matratzen, Kunststoffteile, Skis, usw. Brennbares Material, welches nicht in einem 110 Liter Sack Platz findet und nicht länger als 2.0m ist, können Sie als Sperrgut entsorgen. Nicht erlaubt sind elektronische Geräte. 

Weitere Informationen

Das Material ist mit Gebührenmarken zu versehen:

  • bis 15kg: 1 Marke
  • bis 30kg: 2 Marken
  • bis 50kg: 3 Marken

Die Abfuhr erfolgt gemäss Abfuhrplan immer ab 07:00 Uhr gleichzeitig mit dem Hauskehricht. Sperrgut können Sie auch zu einem Entsorgungshof bringen. 

Abfallsammelstellen und Entsorgungshöfe
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