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Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert bildet den Vermögenswert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Vermögens- und Liegenschaftssteuer.

Bei Eigenbedarf eines Grundstückes oder Grundstückteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die als Einkommen (in Form eines Eigenmietwertes) zu versteuern ist.

Bei Neubauten oder wertvermehrenden Änderungen werden die amtlichen Werte durch den kantonalen Schätzer festgesetzt bzw. nachbewertet und durch die Steuerverwaltung schriftlich eröffnet.