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Strassen und Unterhalt

In der Gemeinde finden wir ca. 28 Kilometer Teerstrassen und 21 Kilometer Natur- und Landwirtschaftsstrassen (Kiesstrassen / Feldwege).

Grundsätzlich ist der jeweilige Strasseneigentümer für den Unterhalt (z.B. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern) und den Winterdienst verantwortlich.

Strassenaufbrüche und die übermässige Inanspruchnahme des öffentlichen Terrains sind bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche sind an den Strasseneigentümer zu richten.

Privatstrassen

Eigentümer

Gemeindestrassen und Wanderwege

Gemeinde Kirchlindach

Kantonsstrassen

Oberingenieurkreis II, Bern Mittelland

Haben Sie eine Strassenlaterne entdeckt, welche defekt ist? Dann melden Sie diese per Mail an die Bauverwaltung, so dass die nötigen Schritte eingeleitet werden können. 

Bitte vermerken Sie folgende Angaben: 

- Ort des Kandelabers

- Nummer des Kandelabers

- Defekt (brennt nicht, flackert etc.)

Besten Dank.