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Häckseldienst

Zuständiges Amt:Betriebsdienste

Häckseldienst ist nur gegen Anmeldung möglich! Diese muss tel. oder schriftlich auf der Bauverwaltung (Tel. 031 828 21 20 oder gemeinde@kirchlindach.ch) bis spätestens am Freitag (17.00 Uhr) vor dem jeweiligen Häckseldatum erfolgen.

Die Haufen müssen gut geordnet (nicht gebunden) ab 07.00 Uhr auf einem an der Strasse gelegenen Platz bereitstehen.

Gehäckselt werden:
  • Baum- und Strauchschnitt bis max. 8 cm Durchmesser
  • Verholzte Gartenpflanzen und Sträucher

Nicht gehäckselt werden:
  • Wurzelstöcke, Schilf, Gräser, Unkraut, Laub, Dahlien und anderes Unverholztes

Grossmengen über 2 m³ sind auf der Bauverwaltung speziell zu melden!


Verwenden Sie Gehäckseltes im Garten oder lassen Sie es gegen eine Gebühr abführen. Die Gemeinde führt kein Häckselgut ab!

Der Häckseldienst kann pro Haushalt 2 mal jährlich benutzt werden (1 X im Frühling und 1 X im Herbst)

Daten: 11./12. März, 6./7. Mai, 28./29. Oktober, 11./12. November 2009

Verantwortlich Telefon Preis
Uhlmann, Daniel 031 828 21 20 gratis

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Häckseldienst Eggimann, Marc 031 828 21 20    


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