Bei drohender oder eingetretener Arbeitslosigkeit ist das Arbeitsamt der Gemeinde Ihre erste Anlaufstelle. Da das Anmeldedatum für eine allfällige Auszahlung von Taggeldern massgebend ist, melden Sie sich bitte umgehend nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Ebenfalls ab diesem Datum steht Ihnen die Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Vereinbaren Sie mit Herr Schleier einen Termin für die Anmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung und für den Bezug der übrigen Unterlagen (Telefon-Nr. 031 828 21 25 oder per E-Mail josias.schleier@kirchlindach.ch)