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Kehrichtentsorgung

Zuständiges Amt:Bauverwaltung

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Dienstag eingesammelt und abgeführt. Bitte versehen Sie die Abfallsäcke mit den entsprechenden Gebührenmarken der Gemeinde Kirchlindach. Unkorrekt verschlossene oder unmarkierte Säcke werden nicht entsorgt.

Die aktuelle Kehrichtmarkengebühren betragen:
  • 17 l-Marke Fr. 1.10
  • 35 l-Marke Fr. 1.90
  • 60 l-Marke Fr. 3.30
  • 110 l-Marke Fr. 6.00 (Sperrgutmarke!)

  • Sperrgut (Einzelmarke) Fr. 6.00
  • Container (Einzelmarke) Fr. 35.00
  • Container (Jahresmarke) Fr. 1750.00

Jährliche Grundgebühr pro Haushalte: Fr. 90.00 zuzüglich MWST
Jährliche Grundgebühr pro Betrieb: Fr. 80.00 zuzüglich MWST

Die Grünabfuhr kann bei der Bauverwaltung angemeldet werden. Abfuhrdaten und Einzelheiten können dem Entsorgungsplan entnommen werden.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Papier- und Kartonsammlung, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen Ihnen die Abfallsammelstellen oder spezielle Sammelaktionen gemäss Entsorgungsplan zur Verfügung.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Das Abfallreglement inkl. Gebührentarif gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Verantwortlich Telefon Preis
Stammbach, Karin 031 828 21 20 gemäss Abfallreglement

Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Autor Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Abfallreglement Gemeindeverwaltung Kirchlindach Gemeindeverwaltung Kirchlindach Reglement 11. März 2009 (pdf, 635.4 kB)
Abfuhrplan 2010 Gemeindeverwaltung Kirchlindach Bauverwaltung Merkblatt 1. Jan. 2010 (pdf, 593.9 kB)
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