Sie wollen das Gemeindebürgerrecht erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der erste Kontakt ist bei der Gemeindeverwaltung.
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen. Die Gesuchsunterlagen können wir Ihnen ebenfalls am Schalter aushändigen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.pom.be.ch/site/mip beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst/Aufsichtsbehörde/Bürgerrecht oder unter der Website des Bundes www.bfm.admin.ch.