Genehmigung der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus Zonenplan, Schutzzonenplan, Zonenplan Naturgefahren und Waldfeststellungsplan sowie dem Baureglement
Die ausserordentliche Versammlung findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Ortschwaben statt. 3042 Ortschwaben
Voraussetzungen:
Grundsätzlich sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger an die Versammlung eingeladen (Schweizerbürger, mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnhaft). Nicht stimmberechtigte Personen sind allerdings als Gäste auch herzlich eingeladen, an den Versammlungen teilzunehmen.