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Der Gemeinderat lädt jährlich mindestens zwei Mal zu einer Gemeindeversammlung ein. Erfordern es die Geschäfte, können zusätzliche Versammlungen eingeladen werden. Ca. drei Wochen vor der Versammlung werden alle Haushalte mit einer gemeinderätlichen Botschaft bedient. Darin sind die traktandierten Geschäfte beschrieben. Im Anzeiger der Region Bern ist der Anlass zusätzlich publiziert.
| Kompetenzen: | Sämtliche Objektkredite mit einer Summe von > Fr. 200'000.- fallen in die Kompetenz der Gemeindeversammlung. Geschäfte mit einem Kredit zwischen Fr. 100'000.-- und Fr. 200'000.-- unterliegen dem fakultativen Referendum. Kredite von < Fr. 100'000.-- beschliesst der Gemeinderat. Dazu wird jährlich das Budget mit der Steueranlage wie auch die Verwaltungsrechnung durch die Gemeindeversammlung genehmigt. |
| Voraussetzungen: | Grundsätzlich sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger an die Versammlung eingeladen (Schweizerbürger, mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnhaft). Nicht stimmberechtigte Personen sind allerdings als Gäste auch herzlich eingeladen, an den Versammlungen teilzunehmen. |
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